EU/EFTA-Staatsangehörige können in der Regel unabhängig von der Art der Aufenthaltsbewilligung ihre Familienangehörigen nachziehen lassen. Als Familienangehörige gelten Eltern und Kinder. Personen aus Drittstaaten, die im Besitz einer Aufenthaltsbewilligung sind, können unter Berücksichtigung der gesetzlichen Voraussetzungen beim Amt für Migration und Zivilrecht ein Gesuch um Familiennachzug (Ehepartner bzw. Ehepartnerin und Kinder) einreichen. Das Gesuch um Familiennachzug muss innert 5 Jahren und bei Kindern über 12 Jahren innert einem Jahr eingereicht werden.
Beim Amt für Migration und Zivilrecht Graubünden oder auf dessen Webseite gibt es zum Thema Familiennachzug Merkblätter mit den wichtigsten Informationen. Diese sind in deutscher und italienischer Sprache verfügbar.