Legen Sie das Familienbüchlein und den Schriftenempfangsschein bereit. Die Spitalverwaltung benötigt diese Dokumente für die Anmeldung des Kindes beim Zivilstandsamt.
In den letzten Wochen vor der Geburt ist auch der späteste Zeitpunkt, um den Vornamen für Ihr Kind auszuwählen. Im Spital wird erwartet, dass Sie den Namen des Kindes bereits wissen.
Versichern Sie Ihr Baby bereits vor seiner Geburt bei der Krankenkasse. Dadurch müssen Sie keinen Gesundheitsfragebogen ausfüllen, und Ihr Kind kommt in den Genuss einer vorbehaltlosen Deckung.
Falls die Eltern nicht verheiratet sind, muss der Vater das Kind anerkennen. Das heisst, er muss sich beim Zivilstandsamt offiziell als Vater eintragen lassen. Unverheiratete Eltern werden nach der Geburt zudem von der Vormundschaftsbehörde kontaktiert. Diese stellt sicher, dass die Unterhaltszahlungen für das Kind geregelt sind.