Angestellte haben ein Anrecht auf vier Wochen Ferien pro Jahr (wer unter 20-jährig ist, hat Anrecht auf fünf Wochen Ferien). Der Arbeitsvertrag oder der Gesamtarbeitsvertrag kann mehr, aber nicht weniger Wochen Ferien vorsehen. Die Ferien dienen der Erholung und dürfen nicht etwa mit einer Entschädigung abgegolten werden. Falls der Vertrag nur für eine kurze Zeitspanne gilt oder die Arbeit unregelmässig geleistet wird, ist es möglich, sich den Ferienanteil am Ende jedes Monats mit dem Gehalt auszahlen zu lassen. In diesem Fall ist es allerdings unabdingbar, dass der Betrag im genauen Verhältnis zu den Ferien steht und er auf der Lohnabrechnung separat ausgewiesen wird.