Wenn Sie in der gleichen Gemeinde umziehen, reicht eine Adressänderung an Ihre Einwohnerkontrolle. Wenn Sie in eine andere Gemeinde ziehen, müssen Sie sich in der Regel innerhalb von 14 Tagen bei der alten Wohngemeinde abmelden und bei der neuen Wohngemeinde anmelden. In den meisten Gemeinden müssen Sie persönlich bei der Einwohnerkontrolle vorbeigehen. Denken Sie daran, folgende Dokumente mitzunehmen:
- Gültiger Reisepass oder Identitätskarte
- Ausländerausweis, sofern vorhanden, ansonsten ein Passfoto
- Heimatschein, individuell oder für Paare (Der Heimatschein wird Ihnen von Ihrer alten Wohngemeinde abgegeben. Einen neuen Heimatschein können Sie bei Ihrer Heimatgemeinde bestellen.)
- Familienausweis, wenn Sie Kinder haben (Kopie)
- Versicherungsnachweis einer Schweizerischen Krankenkasse
Gemäss dem Freizügigkeitsabkommen gelten für Staatsangehörige der EU/EFTA die gleichen Regeln wie für Schweizerinnen und Schweizer. Migrantinnen und Migranten aus einem Drittstaat mit einer Aufenthaltsbewilligung müssen sich frühzeitig bei der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde oder bei der kantonalen Migrationsbehörde informieren, welche zusätzlichen Schritte bei einem Umzug zu unternehmen sind. Dies gilt insbesondere bei einem Kantonswechsel, denn für den Aufenthalt in einem anderen Kanton wird in der Regel eine neue Aufenthaltsbewilligung benötigt.