Abfall

Abfall trennen

Welche Abfälle kann ich getrennt entsorgen?

Je mehr Abfall Sie getrennt entsorgen, desto mehr können Sie sparen und unsere Umwelt schonen. Folgende Abfälle sind für die getrennte Entsorgung geeignet:

 

  • Altpapier und Karton
  • Flaschen und Gläser
  • Kompostierbare Küchenabfälle (wie beispielsweise Rüstabfälle von Obst und Gemüse oder verdorbene Früchte und verdorbenes Gemüse)
  • Speiseöle
  • Textilien
  • Metalle, Aluminium und Konservendosen
  • Sperrgut

 

Welche Abfälle bei Ihnen zu Hause abgeholt werden und welche Sie selber zu den öffentlichen Sammelstellen bringen müssen, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde. Wichtig dabei ist: Beachten Sie bitte die entsprechenden Vorschriften. Gläser und Flaschen etwa dürfen Sie nur zu bestimmten Zeiten entsorgen. Die Anwohnerinnen und Anwohner der Sammelstellen sind Ihnen dafür dankbar.

 

Auch Getränkeflaschen aus PET und Milchflaschen aus Plastik sollten Sie getrennt entsorgen. Denn leere PET-Flaschen lassen sich dank einem speziellen Verfahren für die Herstellung neuer Flaschen verwerten. Manchmal gibt es dafür auch öffentliche Sammelstellen. Sie können die Flaschen auch in den Geschäften abgeben, in denen Sie sie gekauft haben.

 

Leere PET-Flaschen für Speiseöl, Essig oder Shampoo, PET-Verpackungen für Kosmetik usw. und Flaschen aus anderen Kunststoffen gehören allerdings in den offiziellen Abfallsack.

 

Was sind Sonderabfälle und wie entsorge ich sie?

Als Sonderabfälle gelten jene Abfälle, die etwa wegen ihrer Giftigkeit oder anderer Eigenschaften speziell zu entsorgen sind. Unbedingt zu beachten ist dabei: Sonderabfälle gehören nie in den Abfallsack und auch nicht ins Abwasser.

 

Dies sind die wichtigsten Sonderabfälle aus dem Haushalt:

 

  • Farben, Lacke, Klebstoffe, Säuren, Laugen, Entkalker, Abflussreiniger
  • Lösungsmittel, Pinselreiniger, Verdünner, Brennsprit
  • Medikamente
  • Quecksilber, Thermometer mit Quecksilber
  • Chemikalien, Gifte, Javel-Wasser
  • Spraydosen, Druckgaspatronen
  • Pflanzenschutzmittel, Holzschutzmittel
  • Schädlingsbekämpfungsmittel, Unkrautvertilger, Dünger
  • Stoffe, die Ihnen unbekannt sind

 

Für die Entsorgung dieser Abfälle gilt der Grundsatz: Wo Sie die Produkte gekauft haben, können Sie die daraus entstandenen Sonderabfälle auch wieder entsorgen. Denn die Hersteller und der Handel sind per Gesetz verpflichtet, diese Abfälle zurückzunehmen.

 

Es gibt auch die Möglichkeit, für die Entsorgung Sonderabfall-Mobile oder Sonderabfall-Sammelstellen zu benutzen.