Fahrprüfung

Fahrprüfung

Wie kann ich die Schweizer Fahrprüfung absolvieren?

Um sich zur Fahrprüfung anmelden zu können, sind einige Voraussetzungen notwendig:

 

  • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Sie müssen einen staatlich anerkannten Nothelferkurs (Kurs über lebensrettende Sofortmassnahmen) besucht und einen Sehtest bei einem autorisierten Optiker bestanden haben.
  • Sie müssen einen Kurs über Verkehrskunde bei einem dazu berechtigten Fahrlehrer absolvieren.
  • Sie müssen eine schriftliche Theorieprüfung bestanden haben, in der Sie über Verkehrsregeln Auskunft geben.
  • Sie müssen eine bestimmte Anzahl praktische Fahrschulstunden absolviert haben. Die Fahrschulen in der Schweiz sind ziemlich teuer; eine Stunde kostet etwa 100 Franken.
  • Die Anmeldung zur Fahrprüfung erfolgt meistens durch die Fahrschule oder den Fahrlehrer, die Fahrlehrerin.

 

Nach bestandener Fahrprüfung erhalten Sie den Führerausweis auf Probe. Die Probezeit dauert drei Jahren. Innerhalb dieser Probezeit müssen Sie zwei Weiterausbildungstage bei einem anerkannten Kursanbieter besuchen. Der unbefristete Führerausweis wird erst nach Ablauf der Probezeit und nach dem Besuch der zweitägigen obligatorischen Weiterbildung auf Gesuch hin ausgestellt. Für Personen, welche vor dem 1. Dezember 2005 im Ausland einen Führerausweis der Kategorie A (Motorwagen) oder B (Personenwagen) erworben haben, gelten andere Regelungen.

 

Informieren Sie sich auf dem Strassenverkehrsamt oder lassen Sie sich von der Fahrschule oder Ihrem Fahrlehrer, Ihrer Fahrlehrerin beraten.

 

Kontakt

Kontakt

  • Strassenverkehrsamt des Kantons Graubünden

    Ringstrasse 27001 Chur081 257 80 00www.stva.gr.ch