Einbürgerung

Einbürgerung

Wo finde ich Informationen zur Einbürgerung?

Für Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz ist es möglich, das Schweizer Bürgerrecht zu erwerben. Dies geschieht allerdings nicht automatisch und erfordert die Erfüllung verschiedener Voraussetzungen seitens des Bundes, des Kantons sowie der Wohngemeinde.

 

Ins ordentliche Einbürgerungsverfahren sind Gemeinde, Kanton und Bund involviert, dh. das Einbürgerungsverfahren ist dreistufig. Welche Voraussetzungen gelten und wie das Verfahren abläuft, erfahren Sie auf Ihrer Wohngemeinde oder beim Amt für Migration und Zivilrecht Graubünden. Das Gesuch mit den erforderlichen Unterlagen muss beim Amt für Migration und Zivilrecht (Amt für Migration und Zivilrecht) eingereicht werden.

 

In der Schweiz kennt man zudem die erleichterte Einbürgerung. Diese gilt unter bestimmten Voraussetzungen für ausländische Ehepartner von Schweizerinnen und Schweizern sowie für Kinder eines schweizerischen Elternteils, welche das Bürgerrecht noch nicht besitzen. Zuständig ist hierfür alleine der Bund. Das Gesuch ist deshalb direkt beim Staatssekretariat für Migration einzureichen.

 

Wo muss ich das Gesuch einreichen?

Ihre erste Anlaufstelle für eine ordentliche oder erleichterte Einbürgerung ist Ihre Wohngemeinde. Dort erhalten Sie alle Informationen und die notwendigen Formulare. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Amts für Migration und Zivilrecht Graubünden.