Sprachnachweise

Sprachnachweise

Sprachnachweise

Die Integration erhält sowohl im neuen Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) als auch in der neuen eidgenössischen Bürgerrechtsgesetzgebung (BüG; BüV) eine stärkere Gewichtung. Zu den Integrationskriterien zählen auch die Sprachkompetenzen. Diese müssen für gewisse fremdenpolizeilichen Bewilligungsverfahren sowie für die Einbürgerung mit einem offiziellen Sprachzertifikat nachgewiesen werden. Welche Anforderungen gelten und wie der Sprachnachweis zu erbringen ist, erfahren Sie beim Amt für Migration und Zivilrecht Graubünden.

Kontakt

  • Amt für Migration und Zivilrecht Graubünden

    Karlihof 47001 Chur081 257 30 01www.afm.gr.ch

Sprachnachweis fide

Mit dem Sprachnachweis fide kann man die mündlichen und schriftlichen Sprachkompetenzen auf den Niveaus A1 – B1 in den schweizerischen Landessprachen Deutsch, Französisch und Italienisch nachweisen.

 

Es gibt in allen Regionen der Schweiz akkreditierte Nachweisinstitutionen, die den Sprachnachweis fide mehrmals pro Jahr durchführen.

 

Wie erwerbe ich den Sprachenpass fide?

Nach Absolvierung des Sprachnachweises fide erhalten Sie den Sprachenpass. Darin sind Ihre mündlichen und schriftlichen Sprachkompetenzen getrennt festgehalten.

 

Falls Sie bereits über ein anerkanntes Sprachzertifikat verfügen, können Sie dieses bei der Geschäftsstelle fide einreichen. Gegen eine Gebühr wird Ihnen der Sprachenpass zugestellt.

 

Wer über Sprachkompetenzen auf dem Niveau B1 und darüber verfügt und dies auch belegen kann, hat die Möglichkeit, über das Validierungsdossier einen Sprachenpass zu erwerben.

 

Näheres dazu erfahren Sie auf dem Webportal fide.