Sprachnachweise

Sprachnachweise

Sprachnachweise

Die Integration erhält sowohl im neuen Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) als auch in der neuen eidgenössischen Bürgerrechtsgesetzgebung (BüG; BüV) eine stärkere Gewichtung. Zu den Integrationskriterien zählen auch die Sprachkompetenzen. Diese müssen für gewisse fremdenpolizeilichen Bewilligungsverfahren sowie für die Einbürgerung mit einem offiziellen Sprachzertifikat nachgewiesen werden. Welche Anforderungen gelten und wie der Sprachnachweis zu erbringen ist, erfahren Sie beim Amt für Migration und Zivilrecht Graubünden.

Kontakt

  • Amt für Migration und Zivilrecht Graubünden

    Karlihof 47001 Chur081 257 30 01www.afm.gr.ch

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