Diskriminierung

Diskriminierung

Wie kann ich mich gegen Diskriminierung und Rassismus wehren?

In der Schweiz ist es verboten, Menschen öffentlich aufgrund ihrer Rasse oder Zugehörigkeit zu einer ethnischen oder religiösen Gruppe in einer Art anzugreifen oder zu diskriminieren, welche die Menschenwürde verletzt. Auch die Verweigerung einer öffentlich angebotenen Leistung ist verboten. Die rassistische Diskriminierung gilt laut Strafrecht als ein Offizialdelikt, wenn die Handlung in der Öffentlichkeit erfolgt.

 

Wer Opfer rassistischer Diskriminierung geworden ist, wendet sich am besten an eine Anlauf- und Beratungsstelle und lässt sich beraten. Informationen zum Thema findet man auch im Rechtsratgeber «Rassistische Diskriminierung». Er wird von der Fachstelle für Rassismusbekämpfung herausgegeben und ist kostenlos im Internet erhältlich.

 

Kontakt

Kontakt