In der Schweiz sind gibt es ein gut ausgebautes System von Sozialversicherungen. Es soll dem Versicherungsnehmer Schutz für einen angemessenen Lebensstandard im Alter, bei Invalidität sowie bei Krankheit und Unfall gewährleisten und bietet zudem eine finanzielle Absicherung für die Angehörigen, wenn der Versicherungsnehmer stirbt. Weitere Versicherungen decken die Risiken wie Krankheits- und Unfallkosten, Arbeitslosigkeit sowie Mutterschaft und Familienzulagen ab.
Die Leistungen der einzelnen Versicherungsbereiche werden in erster Linie durch Beiträge vom Erwerbseinkommen finanziert. Das heisst, die Beiträge werden den Angestellten direkt vom Lohn abgezogen. Und auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Selbständige und Nichterwerbstätige leisten finanzielle Beiträge. Die Krankenversicherung ist in der Schweiz obligatorisch und wird durch Beiträge (Prämien) der einzelnen Versicherten finanziert. Da die Höhe dieser Beiträge nicht vom Einkommen abhängt, gewährt der Kanton Personen mit bescheidenem Einkommen Unterstützungsbeiträge (=Individuelle Prämienverbilligung).
Bund und Kantone beteiligen sich daneben in unterschiedlichem Umfang auch an der Finanzierung der Sozialversicherungen (mit Ausnahme der Unfallversicherung und der beruflichen Rentenvorsorge).
Das System der Sozialversicherungen für das Alter ist die wichtigste Sozialversicherung in der Schweiz und basiert auf einem Drei-Säulen-Prinzip:
- Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
- Die berufliche Vorsorge (Pensionskasse)
- Die freiwillige Altersvorsorge (3. Säule)