Sozialberatung

Sozialberatung und Sozialhilfe

Sozialberatung und Sozialhilfe

Das Sozialamt Graubünden hat einen umfassenden Auftrag im Bereich der persönlichen und familiären Beratung sowie der wirtschaftlichen Sozialhilfe.

 

Persönliche Beratung

Für persönliche Beratungen sind die Mitarbeitenden in den regionalen Sozialdiensten zuständig. Nebst den regionalen Sozialdiensten gibt es spezialisierte Sozialdienste im Bereich des Kindesschutzes, der Opferhilfe sowie bei Suchtproblemen. Eine Übersicht über die regionalen sowie die spezialisierten Sozialdienste finden Sie auf der Internetseite des Sozialamts Graubünden.

 

Finanzielle Sozialhilfe

Grundsätzlich ist jeder selbst für seine Existenzsicherung verantwortlich. Menschen, die sich in einer vorübergehenden oder andauernden finanziellen Notlage befinden und diese trotz eigener Bemühungen nicht beheben können, haben Anspruch auf Sozialhilfe. Voraussetzung dafür ist, dass die betroffene Person im Kanton Graubünden Wohnsitz hat.

 

Sozialhilfe wird dann gewährt, wenn kein Anspruch auf andere gesetzliche Leistungen, wie zum Beispiel die Invalidenrente, besteht und die Familie oder Einzelpersonen nicht für den Unterhalt aufkommen können. Die Sozialhilfeleistungen werden in jedem Fall individuell berechnet und sind von den persönlichen Verhältnissen, den Lebenshaltungskosten, den Einkommensverhältnissen sowie der Dauer der Hilfeleistungen abhängig.

 

Die Berechnung erfolgt gestützt auf die kantonalen Bestimmungen und Empfehlungen der Gemeinden sowie die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe. Im Kanton Graubünden entscheiden die Gemeinden über die zu gewährenden Sozialhilfeleistungen.

 

Kontakt

  • Kantonales Sozialamt Graubünden

    Grabenstrasse 87000 Chur081 257 26 54www.soa.gr.ch