Im schweizerischen Krankenversicherungssystem gibt es zwei Kostenvergütungs- oder Rückerstattungsprinzipien. Die Leistungserbringer, zum Beispiel die Hausärztin oder der Physiotherapeut, können für ihre Leistungen auf zwei Arten entschädigt werden:
- durch die Versicherten, die dann wiederum die entstandenen Kosten von ihrem jeweiligen Versicherer vergütet erhalten (System des Tiers garant).
- durch die Versicherer, wenn diese mit den Leistungserbringern vereinbart haben, dass deren Leistungen direkt entschädigt werden (System des Tiers payant).
Wenn Sie mit Ihrer Krankenversicherung nichts anderes vereinbart haben, kommt das System des Tiers garant zu Anwendung. Das heisst, dass sie nach einem Arztbesuch die Rechnung erhalten. Diese müssen Sie selbst bezahlen. Mit der Rechnung erhalten Sie eine Kopie der Rechnung (= Rückforderungsbeleg oder Rechnungskopie). Diese Kopie schicken Sie an die Krankenkasse. Sie erhalten dann – wenn der Betrag die Franchise übersteigt – 90 Prozent davon auf das von Ihnen angegebene Bank- oder Postkonto einbezahlt.
Tipp: Um finanzielle Engpässe zu vermeiden, schicken Sie der Krankenkasse die Rechnung sofort zu. Oft erhalten Sie das Geld von der Krankenkasse, bevor die Zahlungsfrist der Arztrechnung abgelaufen ist.
Die Spitalrechnung wird entweder zu Ihnen nach Hause oder an die Krankenkasse geschickt. Meistens wird die Rechnung direkt von der Krankenkasse bezahlt. Für allfällige Kosten, die Sie übernehmen müssen (Selbstbehalt, Verpflegungsbeitrag), sendet Ihnen die Krankenkasse oder das Spital eine separate Rechnung.