Familienzulagen

Familienzulagen

Wer bekommt Familienzulagen?

Alle Angestellten erhalten pro Kind eine Familienzulage. Im Kanton Graubünden werden folgende Beiträge ausbezahlt (Stand Januar 2021):

 

  • 220 Franken pro Kind und Monat
  • 270 Franken pro Monat für Kinder in Ausbildung von 16 bis 25 Jahren (sogenannte Ausbildungszulage)

 

Die Familienzulage wird demjenigen Elternteil ausbezahlt, der das höhere Einkommen nach Hause bringt.

 

In allen Kantonen haben auch Nichterwerbstätige einen Anspruch auf eine Familienzulage. Im Kanton Graubünden darf ihr steuerbares Einkommen 43’020 Franken (Stand Januar 2021) im Jahr nicht übersteigen. Gemeint sind damit geringfügig Beschäftigte oder beispielsweise Studierende mit einem kleinen Nebeneinkommen.

 

Selbständige erwerbende Personen, welche bei der Ausgleichskasse angemeldet sind und ein Mindesteinkommen von 7'170 Franken pro Jahr (Stand Januar 2021) erzielen, haben ebenfalls Anspruch auf Familienzulagen.

 

Den Angestellten wird die Familienzulage in der Regel vom Arbeitgeber zusammen mit dem Lohn ausbezahlt. Nichterwerbstätige und Selbständige erhalten die Familienzulage von der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden.

 

Kontakt

  • Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden

    Ottostrasse 247000 Chur081 257 41 11www.sva.gr.ch