Berufliche Vorsorge

Berufliche Vorsorge

Wie ist die berufliche Vorsorge (2. Säule) geregelt?

Die 1. Säule der Altersvorsorge ist die AHV. Sie funktioniert nach dem Prinzip des Umlageverfahrens. Die arbeitende Generation bezahlt die Renten der Rentnerinnen und Rentner. Um die AHV-Rente aufzustocken, gibt es die 2. Säule, die berufliche Vorsorge. Sie funktioniert auf dem Prinzip des Vorsorgesparens: Sie bezahlen Beiträge ein und erhalten ab der Pensionierung eine Rente, die sich nach den einbezahlten Beträgen richtet.

 

Die vielen verschiedenen Pensionskassen und Versicherungen organisieren die berufliche Vorsorge. Analog zur AHV sind alle angestellten Arbeitnehmenden obligatorisch bei einer Pensionskasse versichert. Es gibt aber auch Ausnahmen, zum Beispiel wenn Sie weniger als 21’150 Franken im Jahr verdienen (Stand Januar 2016). Für Selbständige ist die berufliche Vorsorge nicht obligatorisch, sie können sich aber freiwillig einer Pensionskasse anschliessen. Vielfach organisieren Branchenverbände für Selbständige eine solche Kasse.

 

Von Ihrer Pensionskasse erhalten Sie jährlich einen Auszug, auf dem unter anderem steht, wie viel Geld Sie schon gespart haben und welche Rente Sie mit diesem Geld erhalten. Das gesamte angesparte Geld können Sie sich unter bestimmten Bedingungen auszahlen lassen: zum Beispiel, wenn Sie die Schweiz für immer verlassen oder eine eigene Firma gründen. Bevor Sie einen solchen Schritt wagen, sollten Sie sich gut beraten lassen.