Wer in der Schweiz eine unselbständige Erwerbstätigkeit ausübt, also einen Lohn bezieht, ist gegen Arbeitslosigkeit versichert. Der Versicherungsbeitrag wird direkt vom Lohn abgezogen und ist auf dem Lohnausweis ersichtlich. Die Arbeitslosenversicherung bezahlt den versicherten Personen eine Arbeitslosenentschädigung bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Arbeitsausfällen infolge schlechten Wetters und bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers. In der Regel werden 70 Prozent des versicherten AHV-pflichtigen Lohns als Arbeitslosenentschädigung ausgezahlt. 80 Prozent des versicherten AHV-pflichtigen Lohns werden ausgezahlt, wenn man Kinder hat, weniger als 4000 Franken verdient oder invalid ist. Selbständige können sich in der ALV nicht versichern.
Um Arbeitslosenentschädigung zu erhalten, müssen Sie sich zuerst bei einem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) anmelden. Dies sollten Sie tun, sobald Sie erfahren, dass Ihnen beispielsweise gekündigt wird, also schon bevor Sie arbeitslos werden. Falls Sie noch bei keiner Arbeitslosenkasse sind, können Sie das dort erledigen.