In der Schweiz sind verschiedene Formen des Zusammenlebens akzeptiert. Viele Paare leben unverheiratet zusammen (Konkubinat) und haben auch gemeinsame Kinder. Für diese Paare gibt es die Möglichkeit, einen Konkubinatsvertrag abzuschliessen. In diesem kann beispielsweise geregelt werden, was wem gehört oder wie die Haushaltskosten aufgeteilt werden. Bringen die Partner Kinder aus einer früheren Beziehung in die Familie mit, so spricht man auch von einer Patchworkfamilie. Die Rollen- und Aufgabenteilung zwischen Frau und Mann ist flexibel.