Heirat

Heirat

Heirat

In der Schweiz muss man 18 Jahre alt sein, um heiraten zu können. Es werden nur Ehen anerkannt, die in einem Zivilstandsamt geschlossen werden. Auf der Internetseite ch.ch finden Sie eine Übersicht der wichtigsten persönlichen und finanziellen Folgen einer Eheschliessung. Das zuständige Zivilstandsamt Ihres Wohnortes informiert Sie über die zu erfüllenden Voraussetzungen und die erforderlichen Unterlagen.

 

Rechte und Pflichten

Ehepartner (Frau/Mann) sind in der Schweiz gleichberechtigt und haben laut Gesetz dieselben Rechte und Pflichten. Es gilt auch das Recht auf freie Wahl des Partners bzw. der Partnerin. Familien oder andere Personen haben demnach kein Recht, Frauen oder Männer gegen ihren Willen zu einer Heirat zu zwingen. Wer sich zu einer Heirat gezwungen fühlt, kann sich an eine spezialisierte Fach- und Beratungsstelle wenden.

 

Die Organisation Zwangsheirat.ch bietet von Zwangsheirat betroffenen oder bedrohten Frauen, Männer und Jugendlichen kostenlose Beratung, Begleitung und Unterstützung an. Die Gespräche und Angaben werden streng vertraulich behandelt. Die Nummer der Helpline lautet 0800 800 007.