Rechte und Pflichten der Eltern

Rechte und Pflichten der Eltern

Rechte und Pflichten der Eltern

Jedes Kind, das in der Schweiz geboren wird, muss dem Zivilstandsamt des Geburtsorts gemeldet werden. Wird Ihr Kind in einem Spital geboren, so meldet in der Regel die Spitalleitung die Geburt. Findet die Geburt nicht im Spital statt, so muss die Mutter oder der gesetzliche Vater (das heisst der mit der Mutter verheiratete Mann bzw. der Mann, der das Kind anerkannt hat oder es anerkennen wird) oder eine von den Eltern bevollmächtigte Person die Geburt innerhalb von drei Tagen melden. Informieren Sie sich auf dem zuständigen Zivilstandsamt, welche Dokumente für die Meldung erforderlich sind.

 

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