Elterliche Sorge

Elterliche Sorge

Elterliche Sorge

Eltern haben das Recht und die Pflicht für das Wohl des Kindes zu sorgen. Dazu gehören beispielsweise die Pflege und Erziehung des Kindes sowie dessen Ausbildung und gesetzliche Vertretung bis es 18 Jahre alt ist, dh. bis zu dessen Volljährigkeit. Im Weiteren das Recht, den Aufenthalt des Kindes zu bestimmen und das Kindsvermögen zu verwalten.

 

Bei verheirateten Eltern gilt in der Regel, dass minderjährige Kinder unter der gemeinsamen elterlichen Sorge von Vater und Mutter stehen. Auch nicht miteinander verheiratete Eltern können das Sorgerecht gemeinsam ausüben. Hierfür können sie zusammen mit der Anerkennung des Kindes beim zuständigen Zivilstandsamt oder später bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) eine Erklärung abgeben.