Wie Schweizerinnen und Schweizer sind auch Migrantinnen und Migranten verpflichtet, Steuern zu bezahlen. Man bezahlt sie sowohl an die Gemeinde und an den Kanton, in denen man wohnt – das ist die Gemeinde- und Staatssteuer –, wie auch an den Bund – diese nennt man direkte Bundessteuer.
Das Steuersystem ist so organisiert, dass die meisten Leute einmal pro Jahr eine Steuererklärung ausfüllen. Sie geben darin an, wie viel sie im letzten Jahr verdient haben und wie hoch ihr Vermögen ist. Die Steuererklärung wird dann bei den lokalen Steuerbehörden eingereicht. Diese berechnen die Höhe der Steuern und stellen die Steuerrechnungen aus.
In der Schweiz kennt man zudem die Quellensteuer. Sie wird direkt durch den Arbeitgeber der steuerpflichtigen Person abgeführt. Er zieht die Steuer jeweils vom Lohn ab und überweist den Betrag an die Steuerbehörden. Betroffen sind Migrantinnen und Migranten ohne Niederlassungsbewilligung C, wenn sie nicht mit jemandem verheiratet sind, der diese Bewilligung oder das Schweizer Bürgerrecht hat. Je nach Kanton ist die Quellensteuer unterschiedlich hoch; sie kann sich von Jahr zu Jahr ändern.
Um zu verhindern, dass Migrantinnen und Migranten doppelt besteuert werden – in der Schweiz und zusätzlich im Heimatland – hat die Schweiz mit über 100 Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Diese Vereinbarungen spielen auch im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung eine wichtige Rolle.