Es gibt in der Schweiz grundsätzlich zwei Prinzipien: Arbeitnehmende aus EU-/EFTA-Staaten haben es einfacher, Zutritt zum Arbeitsmarkt zu bekommen. Grund dafür sind die Vereinbarungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU).
Arbeitnehmende aus allen anderen Staaten erhalten nur eine Arbeitsbewilligung, wenn sie als dringend benötigte und gut qualifizierte Arbeitskräfte gelten.
Auf der Website des Staatssekretariats für Migration können Sie nachlesen, welche Voraussetzungen es für eine Bewilligung braucht. Die Informationen gibt es auf Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch.
Der Kanton, in dem Sie wohnen, entscheidet nach den oben genannten Kriterien darüber, ob Sie eine Arbeitsbewilligung bekommen. Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Migration und Zivilrecht Graubünden.